16.07.2024, 23:50 Uhr

BUND gewinnt Klage gegen Kletterwald Spich

Baugenehmigung der Stadt Troisdorf wurde aufgehoben...

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Am 20.11.2018 erteilte die Stadt Troisdorf eine Baugenehmigung für einen Kletterwald an der Asselbachstraße im Landschaftsschutzgebiet und in unmittelbarer Nachbarschaft zum FFH- und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“. Die Baugenehmigung wurde im Jahr 2019 durch den BUND NRW mit einem Eilantrag sowie einer Klage angegriffen, da für den Kletterwald ein ungeeigneter Standort gewählt worden war.

Der Eilantrag war bereits mit Beschluss vom 18.4.2019 (Aktenzeichen 2 L 557/19) erfolgreich, ein möglicher Baubeginn wurde dadurch verhindert. Heute hat nun die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Köln in der Hauptsache, der Klage, Aktenzeichen 2 K 1802/19, verhandelt und dem Antrag des Anwaltes des BUND NRW, Dr. Frank Niederstadt (Hannover), die Baugenehmigung aufzuheben, stattgegeben. Tragende Grunde für die Entscheidung waren das Fehlen einer rechtskräftigen naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung des Rhein-Sieg-Kreises sowie die fehlende FFH-Prüfung seitens der Stadt Troisdorf im Sinne des § 53 Absatz 2 LNatSchG NRW.

Der einst geplante Kletterwald ist naturschutzfachlich kritisch, weil er in der im Landschaftsplan Nr. 15 erklärten Pufferzone für das Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiet „Wahner Heide“ geplant worden war und das Vorhaben etliche Vogelarten in ihrem Schutzgebiet zusätzlich beeinträchtigt hätte.

Mit der Gerichtsentscheidung, deren schriftliche Fassung noch aussteht, wurde einmal mehr eine Rechtsauffassung des BUND NRW durch ein Gericht bestätigt. Regelmäßig obsiegt der BUND in Rechtsstreitigkeiten, weil grundlegende rechtliche Vorgaben der Gesetze oder Urteile des EuGHs von den lokalen Behörden zu Lasten der Naturschutzgüter unzureichend beachtet und auch nicht von den Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden. Die meist frühen und ausführlichen Stellungnahmen des BUND in Beteiligungsverfahren oder eigenständig vorgelegte Rechtsgutachten werden leider meist unzureichend gewürdigt und nicht als Chance genutzt, Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Eine offenere Zusammenarbeit seitens der Behörden mit den Naturschutzverbänden würde sich insofern lohnen, um Verfahren schneller rechtskonform ausgestalten zu können und nicht genehmigungsfähige Vorhaben auch frühzeitig (kostensparend) zu stoppen.